Seit über 100 Jahren
Pflegepflichtversicherung

Private Pflegeversicherung

Selbstbestimmt auch in der Pflege

  • Finanzielle Unterstützung im Pflegefall
  • Entlastung Ihrer Angehörigen
  • Umfangreicher Service über das Finanzielle hinaus
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Was ist das? Unterschiede FAQ

Pflegeversicherung: Das Wichtigste in Kürze

Keine Frage des Alters: Viele denken Pflege betrifft nur ältere Menschen. Aber tatsächlich gibt es immer mehr junge Menschen oder auch Kinder, die Unterstützung durch Pflegeleistungen im Alltag benötigen.

Selbstbestimmung: Bei einer chronischen Erkrankung oder nach einen Unfall weiterhin selbstbestimmt und unabhängig zu bleiben, spricht für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Je früher, je günstiger: Wie bei allen lebensbegleitenden Versicherungen gilt auch hier, je früher Sie abschliessen, desto günstiger ist Ihr Beitrag.

Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Diese übernimmt die Kosten Ihrer Basisversorgung im Pflegefall.

Die Pflichtversicherung deckt im Pflegefall und bei Feststellung einer Pflege­bedürftigkeit mit Pflegegrad die entstehenden Kosten ab. Die Leistungen der SPV reichen im Regelfall nicht aus, um einen höheren Pflegegrad oder eine Heimunterbringung zu finanzieren. Um die Versorgungslücke zu schließen, ist eine zusätzliche Vorsorge sinnvoll.

Es gilt der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Das heißt konkret: Sie sind GKV versichert, dann sind Sie automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Sie sind privat krankenversichert? Dann müssen Sie sich zusätzlich privat Pflege versichern. 

Eine Besonderheit: Das Pflegetagegeld können Sie in beiden Fällen zusätzlich abschließen und schließen damit die Lücke zwischen Grundsicherung und höherem Pflegegrad.

Pflegepflicht und Pflegetagegeld: Was ist der Unterschied?

Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung:
Zusatz für alle PKV-Versicherten

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Das bedeutet: Wer eine private Krankenversicherung hat, braucht auch eine private Pflegeversicherung.

Die Leistungen der sogenannten PPV ähneln der, der gesetzlichen Pflegeversicherung (SPV).

Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeld:
Finanziell unabhängig bleiben

Die Differenz aus der Grundsicherung und den tatsächlichen Pflegekosten müssen entweder Sie selbst oder Ihre Angehörigen übernehmen.

Schon bei Pflegegrad 1 beträgt sie rund 390 € monatlich, im Pflegegrad 5 kann sie bei über 1.500 € monatlich liegen.

Zu den Pflegeversicherungen der INTER

Private Pflegepflichtversicherung

Pflegetagegeldversicherung

FAQ zur Pflegeversicherung
Tarif
Allgemein
Service

Damit bei Bezug von Pflegegeld eine lückenlose Auszahlung möglich ist, benötigen wir regelmäßig einen Nachweis über einen Beratungseinsatz, bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle.  Wir empfehlen Ihnen, sich an die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH unter der bundesweit gebührenfreien Telefonnummer   0800 - 101 88 00   zu wenden. Weitere Informationen finden Sie unter www.compass-pflegeberatung.de.

Wurde ein Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt, beauftragen wir die MEDICPROOF GmbH mit der Begutachtung. Spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags muss unseren Kunden die Entscheidung vorliegen. In besonders dringlichen Fällen muss sogar innerhalb einer Frist von fünf bzw. von zehn Arbeitstagen entschieden werden. Verzögerungen im Begutachtungsverfahren, die von der pflegebedürftigen Person verursacht werden (z.B. fehlende Unterlagen, Krankenhausaufenthalte oder erfolglose Kontaktaufnahme) hemmen die genannten Fristen.

 

Jährlich, jeweils zum 31.03. des Folgejahres, veröffentlichen wir eine Statistik über die Einhaltung dieser Fristen. Im Zeitraum 01.01. – 31.12.2023 konnten die verkürzten Fristen in 90,8% der Fälle und die Frist von 25 Arbeitstagen in 85,18 % der Fälle eingehalten werden. (Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen gemäß § 18 SGB XI)

 

Werden Sie zu Hause gepflegt, steht Ihnen der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat zu. Ab Pflegegrad 1 können Sie damit Ausgaben für Entlastungsangebote durch einen zugelassenen Pflegedienst wie Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen bezahlen. Speziell bei Pflegegrad 1 kann er auch für Sachleistungen  (z. B. Waschen oder Hilfe beim Ankleiden) durch den Pflegedienst eingesetzt werden. Werden die Beträge in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, können die nicht verbrauchten Beträge in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Vor Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege senden Sie uns bitte folgenden Antrag an pflege@inter.de.

Verhinderungspflege muss im Vorfeld nicht beantragt werden. 

Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der ehrenamtlichen (privaten) Pflegeperson werden die Kosten für eine geeignete Ersatzpflegekraft in den Pflegegraden 2 - 5 für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr bis zu 1.612 € erstattet. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die pflegebedürftige Person vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat. Aufwendungen für Verhinderungspflege können insgesamt bis zu 2.418 € je Kalenderjahr erstattet werden, wenn der über 1.612 € hinausgehende Betrag (also bis zu 806 €) noch aus dem Budget der Kurzzeitpflege zur Verfügung steht. 

Aus der Rechnung z. B. des Pflegedienstes sollte hervorgehen, ob es sich um stunden- oder tageweise Verhinderungspflege handelt. Bei Rechnungen von privaten Ersatzpflegekräften benötigen wir zudem die Angabe, ob die Person bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist oder mit dieser in häuslicher Gemeinschaft lebt.  

Bitte senden Sie uns einen Kostenvoranschlag an pflege@inter.de. Ggf. ist eine erneute Begutachtung erforderlich.